Playlist: de.youtube.com “Sie haben das Recht zu schweigen” von Udo Vetter (lawblog.de) auf dem 23. Chaos Communication Congress. Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung – Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt Wer online lebt und arbeitet, tut dies unter den Augen der Strafverfolger. Der Vortrag schildert, wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren ablaufen. Er erklärt, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig verhält. Video Bewertung: 4 / 5
Playlist: de.youtube.com “Sie haben das Recht zu schweigen” von Udo Vetter (lawblog.de) auf dem 23. Chaos Communication Congress. Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung – Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt Wer online lebt und arbeitet, tut dies unter den Augen der Strafverfolger. Der Vortrag schildert, wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren ablaufen. Er erklärt, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig verhält.
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www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Rechtsanwalt Christian Solmecke zur Rechtslage von Streamingplattformen in Deutschland. Was haben die Nutzer nach der Durchsuchung bei den Betreibern von Kino.to nun zu erwarten? Ich persönlich vertrete die Rechtsauffassung, dass der reine Konsum von Streaming Videos nicht illegal ist, solange keine Kopie auf die Festplatte stattfindet, meint RA Christian Solmecke von der Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE aus Köln. Andererseits gibt es Juristen, die der Meinung sind, es findet doch eine Kopie statt und zwar im Arbeitsspeicher (RAM) des Computers. Christian Solmecke hierzu: Diese Kopie sei zur technischen Übertragbarkeit notwendig und ist privilegiert über das deutsche Urheberrecht. Allerdings werden Kopien von Werken, die man sich angeschaut hat auch im Ordner für temporäre Dateien, dem sogenannten „Temp Ordner” gespeichert. Sofern sich diese Dateien nicht automatisch löschen, sobald man den Rechner runter fährt, könnte auch nach Auffassung Solmeckes möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein. Haben die Nutzer nun zivilrechtliche Schritte zu erwarten? Er gehe nicht davon aus, meint Christian Solmecke. Es sei fraglich, ob überhaupt IP Adressen der Nutzer von den Betreibern der Plattform kino.to gespeichert worden sind. Selbst wenn das der Fall sei, müsse auf die Daten des Providers zurückgegriffen werden, um überhaupt eine Zuordnung möglich zu machen. Die Provider speichern …