Archiv für August, 2011

One-Click-Hoster – Rechtslage bei Rapidshare und Co – Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 6. Juli 2010 (Az.: I-20 U 8/10) erneut festgestellt, dass der One-Click-Hoster Rapidshare nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftet. Wie in einem ähnlich gelagerten Fall forderte die Klägerin Rapidshare dazu auf, eine von einem Nutzer auf Rapidshare geladene Filmdatei zu löschen. Die Klägerin, eine Filmverwertungsgesellschaft, war ferner der Ansicht, dass Rapidshare hier auch als Störer auf Unterlassung haften müsse. Der Sharehoster solle es in Zukunft also verhindern, dass der Film erneut auf seinem Webspace veröffentlicht werde. Dem Verlangen der Gegenseite war Rapidshare zunächst nachgekommen: Die Datei wurde gelöscht, der Nutzer gesperrt; darüber hinaus wurden auch einschlägige Linksammlungen durchsucht und auch die hier verlinkten Kopien des Filmes entfernt. Eine weitergehende Handlungspflicht oder Haftung sah das Gericht jedoch nicht für gegeben. Rapidshare sei schließlich weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung. Dies sei nur der Nutzer, der die Filmdatei auf Rapidshare lade und anschließend den zu ihr führenden Link veröffentlichte. Eine Haftung als Störer schloss das Gericht aufgrund mehrerer zutreffender Feststellungen aus: Durchsuchen von Google ist unzumutbar Die Filmverwertungsgesellschaft forderte Rapidshare in ihren Ausführungen dazu auf, Google auf Links zu der Filmdatei zu durchsuchen und die dahinterstehenden
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www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Es geht auch anders — die deutschen Top 20 legal herunterladen Rechtliche Lage: Darf ich urheberrechtlich geschützte Werke kopieren? Grundsätzlich zu privaten Zwecken, ja! Der Urheber hat allein das Recht, sein Werk zu verwerten, auch zu vervielfältigen. Eine Einschränkung ist die „Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch” aus § 53 UrhG – die „Privatkopie”. Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen, als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden Die Vervielfältigung darf nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden (§ 53 Abs. 1). Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, jedoch nur, wenn die Kopien im privaten Umfeld verbleiben. Darüber hinaus darf die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein, ebenso darf kein Kopierschutz umgangen werden. Wie kopiere ich urheberrechtlich geschützte Musik für meinen privaten Zweck? Die aktuellen Top 20 der deutschen Single-Charts: Internet-Radio Rechtlich zweifelsfrei zulässig ist die Variante, Musiktitel von Internetradios mitzuschneiden und abzuspeichern. Die Kopie wird zu rein privaten Zwecken gemacht, es wird kein Kopierschutz umgangen und die Quellen sind nicht „offensichtlich rechtswidrig”. Möglich ist dies mit zahlreichen Software-Möglichkeiten, am bekanntesten: radio.fx Das Programm „hört” festgelegte Streams von Internet-Radios, speichert diese temporär, schneidet die einzelnen Titel heraus und benennt sie korrekt um


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Der Deal im Strafprozess

Anmerkungen von Strafverteidiger Jochen Fahlenkamp, Berlin, zur Frage des Deals im Strafprozess. § 257 c StPO. Die Zulässigkeit von Verfahrensabsprachen wurde im Deutschen Strafprozess im Jahre 2009 neu geregelt. Kritische Betrachtung des Themas.

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte Sie wurden von Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München abgemahnt? Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage von Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten. Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertreten zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie und verschicken in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien. Was fordern Waldorf Frommer Rechtsanwälte von Ihnen? Mit der Abmahnung begehren Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 856,00 oder mehr beträgt. Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung? Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile: Sie erkennen unter Umständen die Schuld an. Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an. Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage
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Haftung für Hyperlinks / Links – Tipps der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Wer haftet, wenn sich hinter einem zB auf der eigenen Homepage / im eigenen Social-Network Account gesetzten Link rechtswidrige Inhalte verbergen? Diese und weitere Rechtsfragen klären wir für Sie. Posten Sie einfach Ihre Fragen in die Youtube-Kanalkommentare, die spannendsten beantworten wir dann an dieser Stelle. DieKanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55. Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.


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Abmahnung – Filesharing : LG Hamburg – 15 € Abmahnkosten Teil 1 – Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de 28. Oktober 2010 Laut Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 27.10.2010 hat das Landgericht Hamburg (Az. 308 O 710/09) den Klägerinnen im Rahmen eines Rechtsstreits wegen illegalem Filesharings Schadensersatz in Höhe von lediglich € 15,00 pro getauschten Musiktitel zugesprochen. Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2006 hatte der 1990 geborene Beklagte zu 2) über den Internetanschluss seines Vaters (Beklagter zu 1) ohne dessen Kenntnis die Musikaufnahmen „Engel” der Künstler „Rammstein” sowie „Dreh` Dich nicht um” des Künstlers „Westernhagen” im Wege des sog. Filesharings heruntergeladen und Dritten über das Internet zugänglich gemacht. Die Klägerinnen forderten insoweit als Inhaberinnen der Tonträgerherstellerrechte Schadensersatz in Höhe von € 300,00 pro Musiktitel von Vater und Sohn. Zwar kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass der Sohn als Täter zum Schadenersatz verpflichtet sei, jedoch hielt es lediglich Schadensersatz in Höhe von € 15,00 pro Musiktitel für angemessen. Das Gericht begründete die Höhe des Schadensersatzes damit, dass es sich um ältere Musiktitel gehandelt habe und ferner davon auszugehen sei, dass eine Verbreitung lediglich über einen begrenzten Zeitraum stattgefunden habe. Unter Orientierung an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 (Nutzung von Werken im Wege des Music-on-Demand zum privaten Gebrauch) schätzte das Gericht die Lizenz insofern auf € 15,00
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Abmahnung Reichelt, Klute, Aßmann – Filesharing – Tipps der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Abmahnung .rka Rechtsanwälte (Reichelt Klute Aßmann) Wurden Sie von der Kanzlei rka aus Hamburg abgemahnt? Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der .rka Rechtsanwälte aus Hamburg wegen Filesharings (Computerspieletausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten. Die Rechtsanwaltskanzlei rka aus Hamburg vertritt zahlreiche Rechteinhaber, insbesondere aus der Computer- und Softwareindustrie, und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Dateien, insbesondere Computerspiele. Was fordert rka (rka Reichelt Klute Aßmann) von Ihnen? Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei rka die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 650,00 oder mehr beträgt. Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung? Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile: Sie erkennen unter Umständen die Schuld an. Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an. Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Eine oft gestellte Frage beantwortet Rechtsanwalt Christian Solmecke in diesem Teil unseres Videoblogs. Ist das Streamen von Filmen oder Serien über Plattformen wie beispielsweise Kino.to legal oder illegal? Genutzt wurde der Service von tausenden Internetnutzern. Dabei wussten die wenigsten, ob sie sich die neusten Filme und Serien auf den einschlägigen Streaming-Portalen eigentlich legal anschauten. Insbesondere die Tatsache, dass eine zumindest flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher (RAM) des Computers abgelegt wird, sorgt unter Juristen für Streit, ob es sich nicht dabei schon um eine illegale Kopie handelt. DieKanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55. Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen. Dieses Video veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von RTL 2


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One Red Paperclip: Die verrückteste Internet-Tauschaktion der Welt

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Abmahnung Kornmeier & Partner – Filesharing – Tipps der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner Sie wurden von Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt abgemahnt? Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten. Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier aus Frankfurt mahnt überwiegend wegen Musiktausch im Internet ab. Aber auch wegen des Tauschs von pornografischen Filmen hat die Kanzlei Kornmeier in der Vergangenheit oftmals Abmahnungen verschickt. Kornmeier & Partner vertritt verschiedene Rechteinhaber und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien, meist einzelner Musiktitel. Was fordert Kornmeier von Ihnen? Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Kornmeier von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zum anderen werden Sie zur Zahlung eines so genannten Vergleichsbetrages, meist in Höhe von 450,00 €, aufgefordert. Die Kanzlei Kornmeier droht damit, dass weit höhere Kosten entstehen würden (Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten, Kosten eines Gerichtsverfahrens, Kosten der Auskunftserteilung) sollte dieser Vergleichsbetrag nicht anstandslos gezahlt werden. Wie reagiere ich nun auf eine
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www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Abmahnung Denecke, von Haxthausen & Partner Sie wurden von der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin abgemahnt? Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) aus Berlin erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten. Die Rechtsanwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin vertritt zahlreiche Rechteinhaber und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien. Was fordert Denecke, von Haxthausen & Partner von Ihnen? Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 480,00 oder mehr beträgt. Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung? Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile: Sie erkennen unter Umständen die Schuld an. Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an. Sie sind 30 Jahre an die


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BuyMyDay 22. Januar 2011 – swapy.de

swapy.de ist eine Online-Tauschbörse. Es kann kostenlos alles getauscht werden. Von Büchern, Musik, Spiele bis hin zu Filmen.
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Abmahnung – Filesharing : Rasch mahnt 2 Jahre zurückliegenden Verstoß ab – Wilde Beuger & Solmecke

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Abmahnung Kanzlei Rasch Sie wurden von der Kanzlei Rasch aus Hamburg abgemahnt? Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der Kanzlei Rasch aus Hamburg wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten. Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg vertritt zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien. Was fordert Rasch von Ihnen? Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei Rasch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 1.200,00 oder mehr beträgt. Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung? Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile: Sie erkennen unter Umständen die Schuld an. Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an. Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden. Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch


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Abmahnung – Filesharing : Die 100 € Klausel – Grenze für Abmahnkosten? – Wilde Beuger & Solmecke

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de 100 Euro – § 97 a Viele Filesharer haben schon mal etwas von der „100 €-Regelung” gehört und fragen nach, ob diese nicht auch auf die zahlreichen Filesharing Abmahnungen Anwendung findet. Die Deckelung der Abmahnkosten ist in § 97a Abs. 2 UrhG enthalten und besagt: „Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.” Die Rechtsprechung lehnt die Anwendung der „100 €-Regelung” auf die Filesharing-Fälle bislang weitestgehend ab und begründet dies vor allem damit, dass es sich hierbei gerade nicht um einfach gelagerte Fälle handle und diese auch nicht außerhalb des geschäftlichen Verkehrs stattfinden würden. Da mag so mancher den Kopf schütteln. Um einen einfach gelagerten Fall handelt es sich nach der Gesetzesbegründung, wenn eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt, die nach Art und Umfang ohne großen Arbeitsaufwand bearbeitet werden kann. Denkt man nun an die in der Praxis von den Abmahnkanzleien versendeten Standard- und Textbaustein-Abmahnschreiben, scheint diese Voraussetzung in den Filesharing-Fällen vorzuliegen. Die Abmahnkanzleien berufen sich darauf, dass es sich bei der Verfolgung der Filesharing-Fälle um keine einfach gelagerten Fälle handelt. Ein weiteres Auslegungsproblem ergibt


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