Archiv für Juli, 2011

BuyMyDay 31.01.2011 – swapy.de

swapy.de ist eine Online-Tauschbörse. Es kann kostenlos alles getauscht werden. Von Büchern, Musik, Spiele bis hin zu Filmen.
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Kino.to Stream legal / illegal ? – Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Eine oft gestellte Frage beantwortet Rechtsanwalt Christian Solmecke in diesem Teil unseres Videoblogs. Ist das Streamen von Filmen oder Serien über Plattformen wie beispielsweise Kino.to legal oder illegal? Genutzt wurde der Service von tausenden Internetnutzern. Dabei wussten die wenigsten, ob sie sich die neusten Filme und Serien auf den einschlägigen Streaming-Portalen eigentlich legal anschauten. Insbesondere die Tatsache, dass eine zumindest flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher (RAM) des Computers abgelegt wird, sorgt unter Juristen für Streit, ob es sich nicht dabei schon um eine illegale Kopie handelt. DieKanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55. Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.
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Eine ganze Reihe von Anwaltskanzleien hat sich inzwischen auf das Eintreiben der Schadensersatzforderungen von Rechteinhabern spezialisiert. Sie fordern die Verbraucher auf, Beträge zwischen mehreren Hundert bis weit über Tausend Euro zu zahlen. So erhält auch das Ehepaar T. aus Grimma im Juni 2010 einen Brief von einer Berliner Anwaltskanzlei. Die Eheleute fallen aus allen Wolken: Sie sollen für den angeblichen Download eines Hongkong-Actionfilmes 850 Euro zahlen. Der Computer der Familie wird hauptsächlich von Frau T. genutzt. Zum diesem Zeitpunkt der Download-Aktivität war sie allerdings im Krankenhaus. Auch Herr T. erklärt, den PC nicht genutzt zu haben. Der Berliner Anwalt spricht jedoch nicht nur von der Urheberrechtsverletzung beim Herunterladen des Filmes, sondern behauptet weiterhin, sie hätten die Filmdatei anderen Nutzern zum Download angeboten. Als Beweisgrundlage nennt der Anwalt einen spezialisierten Sicherheitsdienstleister, der angeblich den Computer von Familie T. auf einer Tauschbörse registriert habe. Die Eheleute sind sich sicher, nichts damit zu tun zu haben und versuchen mit Hilfe einer Anwältin die Forderung abzuwenden. Was ist eine Urheberrechtsverletzung? Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes (§ 11 UrhG). Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht


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Abmahnung – Filesharing – Urheberrechtsverletzung – Tipps der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Sie sind wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden?Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten. Zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie mahnen zur Zeit vermeintliche Urheberrechtsverstöße ab, oder werden von Kanzleien vertreten, welche in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien verschicken. Was wird von Ihnen gefordert? Mit der Abmahnung begehren die Rechteinhaber bzw. deren Vertreter die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch – statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung – die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien variiert. Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung? Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile: Sie erkennen unter Umständen die Schuld an. Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an. Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt
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Moritz hat Musik im Netz gefunden, die genau den Geschmack seiner Schwester trifft – bei einer Tauschbörse. Er lädt sie runter und will sie ihr auf CD zum Geburtstag schenken – aber darf er das? Moritz fragt den Juristen Till Kreutzer, denn der kennt die Spielregeln. Ein Podcast der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen.


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Die Online-Lieferung im Urheberrecht Rezessionen

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Abmahnung Rasch – Filesharing – Tipps der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Abmahnung Kanzlei Rasch Sie wurden von der Kanzlei Rasch aus Hamburg abgemahnt? Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der Kanzlei Rasch aus Hamburg wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten. Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg vertritt zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien. Was fordert Rasch von Ihnen? Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei Rasch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 1.200,00 oder mehr beträgt. Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung? Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile: Sie erkennen unter Umständen die Schuld an. Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an. Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden. Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch
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