Archiv für Juni, 2011

WDR Daheim & Unterwegs – Vorsicht, Musikdownload

Die Musikindustrie kämpft derzeit verstärkt gegen illegale Downloads aus dem Internet. Hunderttausenden von Internetnutzern wird vorgeworfen, illegal Musik oder Filme aus dem Netz heruntergeladen zu haben. Mit Christian Solmecke, Experte für Internetrecht, klären wir, wie man sich gegen den Vorwurf, illegal Musik oder Filme aus dem Netz heruntergeladen zu haben, zur Wehr setzt und wie man die Downloadfalle umgeht. Die Musikindustrie geht zur Zeit besonders hart gegen Personen vor, die Tauschbörsen nutzen oder genutzt haben. Hunderttausende Internetnutzer erhalten aktuell Post von Anwälten, in denen ihnen ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen wird. Das Angebot der Anwälte: Gegen die Zahlung einer Pauschalsumme von etwa 350 bis 1.200 Euro werde das Verfahren eingestellt und auf einen Rechtsstreit verzichtet. Studiogast Christian Solmecke ist Experte für Internetrecht und weiß aus Erfahrung, dass schnell erwischt werden kann, wer illegale Downloads macht. Wer ein solches Anwaltschreiben erhält, sollte es nicht ignorieren, rät der Experte.. Betroffene sollten aber auch nicht vorschnell die geforderte Zahlung leisten, denn meist sei das Problem mit Zahlung eines Pauschbetrages nicht vom Tisch. Am besten sei es, über einen eigenen Rechtsanwalt einen Festbetrag für die Abwehr aller Abmahnungen zu vereinbaren. Vorwiegend werden die etwa ein Dutzend Anwaltskanzleien, die diese Abmahnbriefe verfassen, von der Musik- und Filmindustrie beauftragt. Die Anwälte verfolgen die
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SOFTWARE SHOT ONLINE

SOFTWARE SHOT ONLINE


Shot Online ist ein kostenloses Massively Multiplayer Online Game (MMOG), in dem Spieler vom Amateurgolfer zum Golfprofi aufsteigen und sich den Herausforderungen spannender Turniere stellen.

Gleich nach der Installation kann der Spieler in die virtuelle Golfwelt abtauchen und sich mit Gleichgesinnten auf dem Platz treffen. Dabei werden die offiziellen PGA-Regeln angewandt und Bewegungsabläufen professioneller Golfer simuliert. Für lang anhaltenden Spielpass sorgt eine Vielzahl an Golfplätzen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und die Rollenspiel-basierte Charakterentwicklung. So können Spieler ihre Fähigkeiten durch Training, Quests und Turniere ausbauen und verbessern – und gleichzeitig in der echten 3D Massively Multiplayer Onlinewelt neue Freundschaften schließen.

Features:
- RPG-basierte Charakter Entwicklung.
- Regelmäßige Wettbewerbe und Turniere.
- Individuelle Charakter-Entwicklung.
- Item Tausch, Quests und andere Events.
- Wiederholungsmodus zur Analyse von Spielzügen.
- Anwendung der PGA Regeln.
- Optionaler Itemkauf.
UVP:
Preis: 12.95


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GEIGERZÄHLER GAMMA-SCOUT ONLINE

GEIGERZÄHLER GAMMA-SCOUT ONLINE


Ideales Messgerät als Sensor in einem stationären Messsystem. Das Gamma Scout Online verfügt über eine kontinuierliche Ausgabe der gezählten Impulse in wählbarem Intervall (10 s, 30 s, 60 s) über USB an eine externe Datensammelstelle. Ausgabe-Intervall vom angeschlossenen PC einstellbar · Auswertesoftware für Windows®-PCs · Externe Stromversorgung über USB für Langzeitmessungen.
UVP:
Preis: 499.0


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Abmahnung Lihl – Filesharing – Tipps der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Abmahnung Lihl Rechtsanwaltskanzlei Wurden Sie von der Kanzlei Lihl aus Postbauer abgemahnt? Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der Kanzlei Lihl aus Postbauer wegen Filesharings (Filmtausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten. Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl aus Postbauer vertritt zahlreiche Rechteinhaber der Filmindustrie, insbesondere im Bereich der Erwachsenenfilme, und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Dateien.Was fordert Hoffmann von Ihnen? Was fordert Lihl von Ihnen? Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei Lihl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 475,00 oder mehr beträgt. Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung? Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile: Sie erkennen unter Umständen die Schuld an. Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an. Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage
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Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de AG Köln: Ein Gutachten, welches von dem AG Köln eingeholt wurde, schafft Hoffnung bei unzähligen abgemahnten Filesharern. In dieser Ausgabe unsere Videoblogs spricht RA Solmecke über den Inhalt des Gutachtens. Laut diesem Gutachten über DSL-Anschlüsse der Deutschen Telekom, kann bei der Feststellung der IP Adresse die genaue Zeit der Zuordnung ggf. falsch berechnet sein. So besagt das Gutachten, dass es einen Zeitraum von ca. einer Sekunde nach Trennung der Verbindung gibt, in dem sich eventuell ein anderer User mit der selben IP anmelden könnte und so die Berechnung fehlerhaft würde. Wir werden an diesem Thema dranbleiben und hier weiter darüber berichten. DieKanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55. Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.


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SOFTWARE WARHAMMER ONLINE: PREPAY

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Mit der Warhammer Online Prepaid Karte erhalten Sie 60 Tage Zugang zum Spiel Warhammer Online: Age of Reckoning. Gesellen Sie sich zu den Tausenden von Spielern, die sich auf den Schlachtfeldern der Alten Welt bekämpfen!

Sobald die 60 Tage Spielzeit abgelaufen sind, müssen Sie Ihr Abonnement erneuern, um weiterspielen zu können. Zum Spielen werden das Spiel Warhammer Online: Age of Reckoning und eine Internetverbindung benötigt.
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Preis: 29.95


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Metinlltasuch Die NR1 Tauschbörse

Hier die homepage : www.metinlltausch.de.tl

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Abmahnung FAREDS Sie wurden von der Kanzlei FAREDS aus Hamburg abgemahnt? Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der Kanzlei FAREDS aus Hamburg wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten. Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg vertritt zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien. Was fordert FAREDS von Ihnen? Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei FAREDS die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 850,00 oder mehr beträgt. Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung? Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile: Sie erkennen unter Umständen die Schuld an. Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an. Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden. Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch


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Frontal 21 – Internettauschbörsen: Teure Musikdownloads im Internet

Millionen Menschen nutzen Tauschbörsen im Internet – häufig ohne zu ahnen, dass sie damit oft auch zum Anbieter urheberrechtlich geschützter Musik werden und das kann teuer werden. Denn im Auftrag der Musikindustrie suchen Online-Ermittler in Tauschbörsen nach illegalen MP3s. Auch die Mutter des 13-jährigen Manuel erhielt eines Tages Post von einem Hamburger Anwalt mit der Aufforderung, über 3000 Euro Strafe zu zahlen. Statt hoher Geldstrafen fordert Manuels Mutter deshalb mehr Aufklärung der Jugendlichen: “Ich finde es nicht richtig, dass das auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Für mich ist das reine Profitmacherei.” Dabei ist zu beachten, dass die Summen, die von der Kanzlei Rasch aus Hamburg gefordert werden, in keinem Verhältnis zu den Rechtsverletzungen stehen. Es ist zwar nachvollziehbar, dass sich die Musikindustrie wehrt, aber die Abmahnungen treffen überwiegend (zu 90 %) die Falschen. Abgemahnt werden die Eltern, deren meist minderjährigen Kinder Rechtsverletzungen begehen, weil die Kinder entweder glauben, dass der Musiktausch nicht illegal sei, da es ja alle machen-, oder die Programme zbdas mit dem niedlichen Bärchen (Bearshare) gerade Kinder ansprechen. Die Kanzlei Rasch und die ProMedia GmbH erwischt auch deswegen so viele Kinder, weil vornehmlich nach deutschen Rechteinhabern (Monrose, Tokio Hotel usw.) gesucht wird. Diese Musik wird nun einmal überprozentual von Kindern und Jugendlichen gehört. Es ist unverhältnismäßig die Eltern mit so hohen

www.wbs-law.de www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de 3. Januar 2011 Nach Ansicht des Landgerichtes Hamburg muss der Betreiber eines Internetcafés durch geeignete technische Vorrichtungen verhindern, dass seine Gäste keine Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen oder Verbreiten von Musik und Filmen aus Tauschbörsen begehen. Außerdem darf sein WLAN-Netzwerk nicht ungeschützt sein. Diese einstweilige Verfügung ist einseitig an den Interessen der Musikindustrie/Filmindustrie ausgerichtet und nicht akzeptabel. Im zugrundeliegenden Fall wurde der Betreiber eines Internetcafés abgemahnt, weil über einen seiner Rechner ein geschützter Film verbreitet wurde. Weil er untätig blieb, beantragte der Berechtigte beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Damit sollte der Betreiber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gezwungen werden. Dieser weigerte sich mit der Begründung, dass er selbst keine Urheberrechteverletzung begangen habe. Vielmehr habe ein Kunde den geschützten Film über seinen Rechner verbreitet. Hierfür könne er nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das Landgericht Hamburg sah das jedoch anders und erließ mit Beschluss vom 25.11.2010 die begehrte einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des Internetcafés (Az. 310 O 433/10). Nach Auffassung der Richter muss er für die Rechtsverletzung der Gäste geradestehen, wenn er diese nicht verhindert. Dies könne insbesondere dadurch geschehen, dass er die dafür
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BUCH COBI – T-ONLINE 6

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Der richtige Anschluss mit Modem, ISDN und Handy Surfen Online-Banking mit dem PC T-Online mobile TOM, der T-Online-Messenger Was der T-Online-Kunde wissen sollte.
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